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Bürgermeister und Gemeinderat 1933-1945

Auflösung und Neuberufung

Nach der Machtergreifung am 30.1.1933 wurden durch das “Vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich” vom 31.3.1933, alle Volksvertretungen in Ländern und Gemeinden aufgelöst. Die Neubildung der Vertretungen in Ländern und Gemeinden wurde daraufhin nach dem Stimmenverhältnis der letzten Reichtagswahl vom 5.3.1933 vorgenommen. §12 des Gesetzes bestimmte:
“(1) Die gemeindlichen Selbstverwaltungskörper (Kreistage, Bezirkstage, Bezirksräte, Amtsversammlungen, Stadträte, Stadtverordnetenversammlungen, Gemeinderäte usw.), auf welche die Grundsätze nach Artikel 17 Abs. 2 der Reichsverfassung Anwendung finden, werden hiermit aufgelöst.
(2) Sie werden neu gebildet nach der Zahl der gültigen Stimmen, die bei der Wahl zum Deutschen Reichstag am 5. März 1933 im Gebiet der Wahlkörperschaft abgegeben worden sind. Dabei bleiben Stimmen unberücksichtigt, die auf Wahlvorschläge der Kommunistischen Partei oder solche entfallen sind, die als Ersatz von Wahlvorschlägen der Kommunistischen Partei anzusehen sind.”  und §14 präzisierte:
(2) Zur Einreichung von Wahlvorschlägen sind alle Wählergruppen befugt, auf deren Wahlvorschlag im Gebiet der Wahlkörperschaft am 5. März 1933 Stimmen entfallen sind; dies gilt nicht für die Kommunistische Partei und solche Wählergruppen, deren Wahlvorschläge als Ersatz von Wahlvorschlägen der Kommunistischen Partei anzusehen sind. (Vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 31.03.1933)

Der Gemeinderat war nun nur noch die Bezeichnung für eine Person, nicht mehr für ein Gremium. Die berufenen Gemeinderäte hatten kein politisches Mandat, ihre Aufgabe war, dem Bürgermeister als alleiniges Vertretungsorgan der Gemeinde zu beraten und seine Entscheidungen zu vertreten. Der Bürgermeister selbst wurde aus der Mitte der Gemeinderäte gewählt, die Kreisleitung des NSDAP musste der Wahl zustimmen.

Bürgermeister und Gemeinderäte 1933-1945

Nach der Machtergreifung am 30.1.1933 wurden die 1929 gewählten Gemeinderäte umgebildet, als Grundlage diente das  “Vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich” vom 31.3.1933. Nur die bei der letzten Wahl vertretenen Parteien (mit Ausnahme der bereits verbotenen KPD) konnten Wahlvorschläge einreichen, aus denen dann im entsprechenden Verhältnis die Gemeinderäte berufen wurden.
Nach dieser “Umbildung” des Gemeinderates stellte der Bayerische Bauern- und Mittelstandbund 2 Räte, die bayerische Volkspartei 5 Räte und die NSDAP 3 Räte. Die so berufenen Gemeinderäte sollten bis 1937 im Amt bleiben und dann von der Parteileitung neu berufen oder ersetzt werden.

Bayerische Volkspartei Winhart, Ludwig; Mayer, Ludwig; Beham, Paul; Wimmer, Peter; Haas, Markus
NSDAP Lanzenberger, August; Hingerl, Josef; Maier, Rupert;
Bayer. Bauern- und Mittelstandsbund Strauß, Alfons; Auer, Isidor;

 

Ludwig Mayer wurde auch vom umgebildeten Gemeinderat am 26.4.1933 wieder zum Bürgermeister gewählt.

Zum zweiten Bürgermeister wählte der neue Gemeinderat am 2.Mai Florian Lechner, der allerdings von der Kreisleitung der NSDAP nicht akzeptiert wurde. Die Wahl wurde wiederholt und August Lanzenberger wurde am 8.Mai zum 2. Bügermeister gewählt

Nach  Verbot, bzw. Selbstauflösung aller anderen Parteien und der Abberufung einzelner Gemeinderäte traten am 8.September sowohl erster als auch zweiter Bürgermeister zurück und von  den neu berufenen Gemeinderäten wurde Georg Lanzenberger zum ersten Bürgermeister gewählt. Zum zweiten Bürgermeister wählte die Versammlung am 26.9.1933 dann Franz Sales Maier.

Die von der Kreisleitung berufenen Gemeinderäte waren ab 8.9.1933:
Landthaler, Josef, Baumeister in Glonn
Beham, Korbinian, Bezirksstraßenwärter in Glonn
Höllweger, Max, Hauptlehrer in Glonn
Brachmann, Josef, Schreiner in Glonn
Danner, Jakob, Postbote in Glonn
Esterl, Sebastian, Landwirt in Reisenthal
Kleinmeier Georg, jun.
Wimmer, Josef, Bauer in Mattenhofen
Hingerl, Josef, Kastenseeon

Der Gemeinderat bestand nun ausschließlich aus von der Kreisleitung der Partei berufenen Mitgliedern, gemäß der “Gleichschaltung” und dem Führerprinzip hatte der Gemeinderat kein Stimmrecht mehr,  seine Beschlüsse waren nicht bindend und der Bürgermeister hatte die alleinige Entscheidungsbefugnis in der Gemeinde.

Im September 1935 fand eine neuerliche Umbildung des Gemeinderates statt. Anlass war die neue Gemeindeordung von 1935.

Die Kreisleitung berief zum neuen 1. Beigeordneten den NS Stützpunktleiter Valentin Nagl, Franz Sales Maier wurde 2.Beigeordneter. Neu in den Rat berufen wurden Isidor Raig, Landwirt und Augustin Georg, Verwalter in Herrmannsdorf. Bis 1945 änderte sich an der Besetzung des Gemeinderates nur noch wenig. Sebastian Esterl wurde 1937 entlassen, als er sich für den Verbleib der klösterlichen Lehrkräfte einsetzte. Zwischen 1937 und 1945 wurden folgende Nachrücker für ausscheidende Mitglieder (Militär, Wegzug, Tod) berufen: Richard Gürteler (1937-38), Ignatz Knallinger (1937-41), Konrad Friedrich (1938-45), Georg Kümmel 1937-45), Josef Kirchlechner (1939-45), Josef Gröbmayr (1941-45), Simonis, Josef (vorgeschlagen, aber nicht mehr berufen)

Beim Einmarsch der Amerikaner am 1.Mai 1945 bestand der Gemeinderat aus folgenden Personen:
Lanzenberger, Georg, Bürgermeister
Maier, Franz-Sales, Beigeordneter
Landthaler, Josef, Baumeister
Hingerl, Josef
Wimmer, Josef
Friedrich, Konrad
Kümmel, Georg
Kirchlechner, Josef
Gröbmayr, Josef

 

 

Abb. Seite 15/ Hans Obermair

 

 

 

 

Bürgermeister und Gemeinderäte 1929 – 22.4.1933

Bürgermeister und Gemeinderäte 1924-1929

 

 

 

Gemeindewahlen nach 1918

Freie, geheime, allgemeine und gleiche Wahlen
Mit dem Ende des ersten Weltkriegs und in den darauf folgenden revolutionären Umbrüchen endete die Monarchie in Bayern und der demokratisch verfasste Freistaat Bayern entstand.
Alle volljährigen Gemeindebürger, unabhängig von Besitz, Beruf und Geschlecht hatten nun Zugang zu freien, geheimen, allgemeinen und unmittelbaren Wahlen.
Die Selbstverwaltung der Gemeinden wurde gestärkt und das alleiniges Vertretungs- und Verwaltungsorgan wurde der gewählte Gemeinderat, dessen Vorsitz der Bürgermeister führte. Die Aufsicht des Staates wurde stark eingeschränkt um die Selbstverwaltung der Gemeinde zu stärken und Strukturen zu vereinfachen.
Für Glonn bedeutete dies, dass 1919 bei etwa 1700 Einwohnern (Stand 1911) nun 944 Bürger wahlberechtigt waren, je etwa zur Hälfte Männer und Frauen, und nicht nur 157 Männer, wie noch im Jahr 1906.
Auch das passive Wahlrecht stand nun allen Bürgern gleichermaßen zu, und so fand sich 1919  in Glonn auch eine Frau als Bürgermeisterkandidatin auf dem Abstimmungszettel.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bürgermeister und Gemeinderäte 1919-1924