Der Weg der politischen Gemeinde Glonn und ihrer Verwaltung beginnt mit der grundlegenden Neuordnung des bayerischen Staates unter Montgelas im neugegründeten Königreich Bayern.
Voraussetzung für das Gelingen der Reformen war die grundlegende Neustrukturierung des Verwaltungswesens und all seiner Institutionen, beginnend mit der Einführung von ressortbezogenen Ministerien, der Trennung von Justiz- und Finanzbehörden auf den mittleren und unteren Verwaltungsebenen bis hin zur untersten und kleinsten Einheit, den Gemeinden.
Nach dem ersten Gemeindeedikt von 1808 wurden die zuvor in Obmannschaften und Hauptmannschaften eingeteilten ca.40000 Ortschaften Bayerns (außerhalb der Städte) zu etwa 8000 Gemeinden zusamengefasst. Diese Aufteilung bestand nahezu unverändert bis zur Gemeindegebietsreform von 1978.

