Archiv der Kategorie: Verwaltung&Infrastruktur
Michael Singer
Martin Sigl
Der Seestall
Der „Seestall“ bezeichnete ursprünglich das Gebiet westlich des Bahnhofes, begrenzt von den Gleisen der Bahn im Osten, der Glonn im Norden und der Münchner Straße im Westen. Die heutige Straßenbezeichnung „Am Seestall“ liegt im etwas später ausgewiesenen größeren Bebauungsgebiet Ortsmitte Nord.
Durch die Tallage, vielleicht auch durch Erdbewegungen beim Gleisbau oder früheren Kies- oder Tuffabbau, war in dieser Fläche schon immer nach dem Winter oder bei starkem Regen Wasser gestanden, möglicherweise auch daher der Name“ Seestall“, manchmal auch „Seestadl“.

Der Seestall ca. 1964. Zwischen Münchner Straßee und Glonn ging´s mit dem Schlitten bergab bis fast zu den Gleisen.
Heute kann man es sich kaum noch vorstellen, aber vor der Bebauung war dort eine beliebte Schlittenabfahrt, die parallel zur Münchner Strasse vor den Gleisanlagen endete.
Direkt an der Glonn sieht man ein eingewachsenes Grundstück, dort stand das Bienenhaus von Johann Eichmeier, Bürgermeister von Glonn von 1946-1960;
1966 wurde das Gelände entlang der Münchner Straße eingeebnet und die Firma Steinbeisser zog mit der Werkstatt aus der Lena Christ Straße in eine neu erbaute Halle um. Die Zufahrt erfolgte über die Münchner Straße, im Osten war ja noch Zugverkehr. Erst als die Gleise abgebaut wurden und die Gemeinde das Gelände von der Bahn erwarb, konnte man über eine neue Nutzung des Geländes nachdenken. Im Zuge der Umgestaltung des Bahnhofplatzes zum Busbahnhof wurde 1982/1983 auch die Bahnhofstraße gebaut, deren Einmündung in die Münchner Strasse nun auch die Kreuzung Münchner Straße/Kastenseeoner Straße entlastete.

1976: stillgelegter Bahnhof und neue Steinbeisser Halle Foto: Laszlo Schwarzenberger/ArchivMarktGlonn
1981 gab es dann bereits einen ersten Entwurf zur Bebauungsplanung für den „Seestall“.
Auf dem 7500 qm großen Gelände sollten 3 Gewerbebauten und 4 Wohnhäuser entstehen.
Niemand hatte allerdings damit gerechnet, dass sich der Tümpel, der dort bestand, zum Biotop gewandelt hatte. Nachdem viele Jahre lang vor allem Kinder das Gelände zum Spielen nutzten, andere dort wohl auch ihren Müll und ihr Altöl entsorgten, hatten sich, wie die Naturschutzbehörde 1984 feststellte, dort 6 verschiedene Amphibiensorten und eine Reptilienart angesiedelt, die den Bebauungsabsichten im Wege standen.
Dieser Tümpel war womöglich erst durch die Aufschüttungen Ende der 60er Jahre in der Mitte des Geländes entstanden. Als die Firma Steinbeißer dann auf dem geebneten Gelände ihre Werkstätte erbaute, ca. 1970, verschoben sich die Wasseransammlungen immer mehr Richtung Norden, Richtung Glonnufer und es entstand der Tümpel, um den es im Bebauungsplan 1981 ging.
Während damals das Landratsamt von einem schützenswerten Biotop ausging, nannten es bauwillige Anwohner und Gemeinderäte eher einen dreckige Schlammpfütze.
Beide Meinungen hatten wohl ihre Berechtigung – es hausten dort unzählige Frösche deren Gequake, wie sich manche Glonner noch erinnern, bis nach Glonn zu hören war, einträchtig neben entsorgten Altölfässern und Scherben an die sich andere, die das Gelände damals als „Abenteuerspielplatz“ nutzten, ebenfalls erinnern.
Und so wurde es 1987 bis der Bebauungsplan nach langwierigen Verhandlungen mit dem Landratsamt, der Unteren Naturschutzbehörde, den Bauwilligen und dem Gemeinderat genehmigt wurde. Anfangs hatte man noch überlegt, den Tümpel auf die andere Seite der Glonn zu verlegen, aber dann einigte man sich, das Grundstück mit dem Tümpel unbebaut zu lassen. Vor allem der Besitzer des „Kaufhaus Dichtl“, drängte auf einen zügigen Baubeginn. Er führte sein Geschäft übergangsweise im Mädchenschulhaus, da das Haus, in dem er vorher sein Geschäft hatte, das „Kesslerhaus“, in der Wolfgang – Wagner Straße, durch einen Brand im Dachstuhl nicht mehr nutzbar war.

Das Gewerbegebiet “Seestall”, heute Bahnhofstraße, im Jahr 2018 von der Münchner Straße aus. Foto: Leonhard Huber/ArchivMarktGlonn
Verwaltung&Politik
Der Weg der politischen Gemeinde Glonn und ihrer Verwaltung beginnt mit der grundlegenden Neuordnung des bayerischen Staates unter Montgelas im neugegründeten Königreich Bayern.
Voraussetzung für das Gelingen der Reformen war die grundlegende Neustrukturierung des Verwaltungswesens und all seiner Institutionen, beginnend mit der Einführung von ressortbezogenen Ministerien, der Trennung von Justiz- und Finanzbehörden auf den mittleren und unteren Verwaltungsebenen bis hin zur untersten und kleinsten Einheit, den Gemeinden.
Nach dem ersten Gemeindeedikt von 1808 wurden die zuvor in Obmannschaften und Hauptmannschaften eingeteilten ca.40000 Ortschaften Bayerns (außerhalb der Städte) zu etwa 8000 Gemeinden zusamengefasst. Diese Aufteilung bestand nahezu unverändert bis zur Gemeindegebietsreform von 1978.
Bürgermeister und Gemeindebevollmächtigte 1882-1887
Glonn, den 15. November 1881 Kgl.Bezirksamt Ebersberg Der Gemeindeverwaltung Glonn wird hiemit bekanntgegeben, daß bei der heutigen Gemeindewahl gewählt wurden: II. Als Beigeordneter: Zauner, Martin, Bauer von Reinsdorf IV. als Ersatzmänner der Gemeindebevollmächtigten Der kgl.Bezirksamtassesor als Wahlkommissar
Gemeindewahlen 1882/87 betr.
I. Als Bürgermeister: Beham, Johann, Müller von Glonn
III. als Gemeindebeauftragte:
Gemeindewahlen vor 1918
Verzeichnet sind darin 177 “Wahlstimmberechtigte”, ca. 10% der Bevölkerung. Das aktive und passive Wahlrecht hatten seit dem Gemeindeedikt 1869 männliche, volljährige Bürger, die in der Gemeinde Steuern auf Grund, Gewerbe oder Einkommen zahlten. Eine weitere Voraussetzung zur Wahlberechtigung war der Besitz des Bürgerrechtes in der Gemeinde. Das Bürgerrecht wurde auf Antrag und gegen eine relativ hohe Gebühr von der Gemeinde verliehen, wenn der Bewerber ein sicheres Einkommen für sich und seine Familie nachweisen konnte.
Für die Gemeinde war dieses Gebühr zunehmend eine wichtige Einnahmequelle und diese Hürde hielt außerdem zuverlässig Dienstboten, Arbeiter und Taglöhner von der gemeindlichen Mitbestimmung fern.
Der Eintrag in die Wählerliste war dann noch eine formale Bedingung für die Teilnahme an der Wahl.
Die Wahlstimmberechtigten wurden mit Namen, Wohnort, Beruf, Alter und der Höhe der letzten Steuerzahlung verzeichnet.
Gemeindewahlen
Gemeindeedikt von 1818
Im Gemeindeedikt von 1818 erhielten die bislang unter starker Staatskuratel stehenden Gemeinden eine neue Ordnung.
Die Verwaltung der Ruralgemeinden oblag dem Gemeindeausschuss mit dem Gemeindevorsteher (Hauptorgan) an seiner Spitze, dem Gemeindepfleger, dem Stiftungspfleger und drei bis fünf besonderen Gemeindebevollmächtigten. Die Mitglieder des Gemeindeausschusses wurden von der “versammelten Gemeinde” (Gemeindeversammlung) aus ihrer Mitte gewählt. Die wichtigsten Gemeindeämter sollten nur mit Personen besetzt werden, die zum Kreis der Höchstbesteuerten gehörten. Die Gemeindeversammlung hatte beratende Funktion.
Gemeindeordnung von 1869
Neue rechtliche Grundlagen schuf die Gemeindeordnung für das rechtsrheinische Bayern vom 29. April 1869. ..Anstelle der bisherigen Staatskuratel (staatliche Vormundschaft) trat die Rechts- und Fachaufsicht im genau definierten eigenen und übertragenen Wirkungskreis. Im eigenen Wirkungskreis erhielten die Gemeinden die Allzuständigkeit. Ein wichtiger Bereich war das Heimatrecht; es stand in enger Verbindung mit der Armenpflege, die die Heimatgemeinde zur Unterstützung Hilfsbedürftiger verpflichtete. Zum übertragenen Wirkungskreis gehörten die Polizeiverwaltungsaufgaben. Die gemeindlichen Hoheitsrechte leiteten sich jedoch weiter von der gesetzlichen Anordnung ab; vieles blieb weiter staatlicher Genehmigung vorbehalten.
…Die Organe in den Landgemeinden waren der unmittelbar gewählte Gemeindeausschuss und der Bürgermeister (bisher Gemeindevorsteher) als Verwaltungsbehörden. Die Gemeindeversammlung, die Gesamtheit der stimmberechtigten Gemeindebürger, konnte Beschlüsse fassen. Damit blieb die bisherige Trennung zwischen gemeindlichen Behörden und gemeindlichen Vertretungsorganen bestehen. Für die wichtigeren Gemeindeämter war eine staatliche Bestätigung erforderlich. Das bürgerliche Wahlrecht war abhängig von der Entrichtung einer hohen Bürgerrechtsgebühr, wodurch faktisch eine Eingrenzung auf begüterte Kreise erzielt wurde. Formelle Voraussetzung der Wahlberechtigung war die Eintragung in die gemeindlichen Wählerlisten..
Reformen von 1918/19
Im Rahmen des Reformprogramms von 1918/19 wurde der Ausbau der kommunalen Selbstverwaltung in Angriff genommen. … Alleiniges Vertretungs- und Verwaltungsorgan sollte der gewählte Stadt- bzw. Gemeinderat sein, dessen Vorsitz der Bürgermeister führte. Stadt- und Landgemeinden wurden verfassungsrechtlich gleichgestellt. Demokratische Grundsätze sollten auch auf der kommunalen Ebene voll zum Tragen kommen. Durch das neue Gemeindewahlgesetz wurden allgemeine, geheime, gleiche und unmittelbare Wahlen eingeführt. Auch Frauen erhielten Wahlrecht..
Gleichschaltung nach 1933
Die nationalsozialistischen Gleichschaltungsgesetze ab 1933 beendeten eine Phase der positiven Entwicklung in der kommunalen Selbstverwaltung. Von 1935 bis 1945 galt in Bayern wie im ganzen Deutschen Reich die Deutsche Gemeindeordnung (30. Januar 1935), die der NSDAP entscheidenden Einfluss im kommunalen Bereich sicherte und dem ernannten Bürgermeister die gesamte Verantwortung für die Gemeindeverwaltung übertrug. Die durch Parteibeauftragte ausgewählten Gemeinderäte, hatten nur mehr beratende Funktion..
Wiederherstellung der kommunalen Selbstverwaltung nach 1945
Die anlässlich der anstehenden Gemeindewahlen erlassene provisorische Gemeindeordnung vom 18. Dezember 1945 führte das demokratische Wahlrecht für die Gemeinderäte wieder ein. In Gemeinden mit über 3.000 Einwohnern sollte der Gemeinderat aus seiner Mitte den Bürgermeister wählen, während dies in kleineren Gemeinden unmittelbar der wahlberechtigten Bevölkerung zukam…
Eine zukunftsweisende Regelung in der Gemeindeordnung von 1945 war die Gewährleistung der Selbstverwaltung “im Rahmen der Gesetze”, nicht mehr wie 1869 und 1927 “nach Maßgabe der Gesetze”. Die Gemeinden hatten nun wieder das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu ordnen und zu verwalten, insbesondere ihre Bürgermeister und Vertretungskörper zu wählen. Die Selbstverwaltung der Gemeinden sollte dem Aufbau der Demokratie in Bayern von unten nach oben dienen…
Die Bayerische Verfassung vom 2. Dezember 1946 unterstrich die wichtige Rolle der Gemeinden als ursprüngliche Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts und legte den Wiederaufbau der kommunalen Selbstverwaltung und deren Abgrenzung gegen staatliche Befugnisse fest. .
Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den ersten Bürgermeister und den Gemeinderat. Beide werden von den Gemeindebürgern gewählt. Daneben gibt es weitere Gemeindeorgane, zum Beispiel beschließende und vorberatende Ausschüsse (sogenannte Hilfsorgane).
Die Gemeinde wird durch den Gemeinderat verwaltet, soweit nicht der erste Bürgermeister zuständig ist. In den Zuständigkeitsbereich des ersten Bürgermeisters fallen vor allem die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Daneben führt er den Vorsitz im Gemeinderat, ist für den Vollzug von Gemeinderatsbeschlüssen zuständig und vertritt die Gemeinde nach außen.
Der Gemeinderat stellt die Vertretung der Gemeindebürger dar und bildet das Beschlussorgan der Gemeinde. Im Gemeinderat werden Angelegenheiten behandelt, die wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung oder den mit ihnen einhergehenden finanziellen Folgen nicht in den Zuständigkeitsbereich des ersten Bürgermeisters fallen.
Zu seiner Entlastung kann der Gemeinderat vorberatende und beschließende Ausschüsse bilden. Während in vorberatenden Ausschüssen die Willensbildung des Gemeinderats vorbereitet, aber noch keine endgültige und durch den ersten Bürgermeister vollziehbare Entscheidung herbeigeführt wird, entscheidet der beschließende Ausschuss an Stelle des Gemeinderats.
Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich in Sitzungen. Der erste Bürgermeister bereitet die Beratungsgegenstände vor und lädt mit angemessener Frist, die in der Regel in der Geschäftsordnung des Gemeinderats festgelegt ist, unter Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen ein. Jedes Gemeinderatsmitglied hat einen Anspruch auf Aufnahme seines Antragsgegenstandes in die Tagesordnung. Zeitpunkt und Ort der Sitzungen des Gemeinderats sind unter Angabe der Tagesordnung spätestens am dritten Tag vor der Sitzung ortsüblich bekannt zu machen. Die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung wird im Regelfall nicht bekannt gemacht.
Die Sitzungen des Gemeinderats sind in der Regel öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen.
Die Gemeinderatsmitglieder haben das Recht und auch die Pflicht, an den Sitzungen und den Abstimmungen teilzunehmen. Rede- und Stimmrecht gehören zu den mitgliedschaftlichen Rechten der einzelnen Mandatsträger.
(Quelle: Bayerisches Staatsministrium des Innern).
Kleine Geschichte des Mülls in Glonn
Und hier lesen Sie mehr:
→Der Umgang mit dem Müll bis 1945
→Ortspolizeiliche Vorschriften zur Reinhaltung und Vorbeugung von Seuchen und anderen Gefahren
→1950 – 1970 Mehr Einwohner, mehr Konsum, mehr Müll
→1970-1980 Gesetzliche Regelungen statt privater Entsorgung
Der Umgang mit Abfällen aus Haus und Hof bis 1945
Unter Hausmüll, vormals “Unrat und Kehricht” – wurden feste Materialien verstanden, die im Haushalt, in der Landwirtschaft und im Betrieb anfallen und für deren Entsorgung jeder Haushalt selbst verantwortlich war. Einziges Kriterium war: die Materialien müssen “inert” sein, also (nach dem jeweiligen Kenntnisstand) nicht in den Boden, das Wasser oder die Luft übergehen, nicht explosiv und nicht seuchengefährlich. Nur für solche Materialien, z.B. Fäkalien, Schlachtabfälle und Explosivstoffe, galten (zum Teil seit Jahrhunderten) mehr oder weniger strenge Regeln. In Glonn, wie überhaupt auf dem Land, wurde – ganz im Gegensatz zu den Städten – die Entsorgung des Hausmülls bis in die 30er Jahre des letzten Jahrhunderts höchstens als optisches Problem betrachtet.
Die allermeisten im Haushalt anfallenden Stoffe waren kompostierbar, wurden verheizt oder als Tierfutter für Hühner und Schweine verfüttert. Fäkalien kamen zumeist mit auf den Misthaufen, genauso wie kleinere Tierkadaver von Haus- oder Nutztieren oder Schlachtabfälle. Größere Mengen Abwasser, sei es vom Schlachten oder Waschen oder andere Flüssigkeiten wurden über die Abzugsgräben in die Bäche geleitet, oder in kleineren Mengen gleich auf die Straße geschüttet. Was dann noch blieb, war nicht viel, denn das Ausmaß des privaten Konsums war überschaubar.
Lebensmittel wurden entweder selbst produziert oder unverpackt eingekauft. Plastik als Verpackungsmaterial war lange vollkommen unüblich. Haushaltsgegenstände oder Möbel waren Anschaffungen fürs Leben und wurden sehr selten weggeworfen. Möglichst alle Wertstoffe, wie Metalle, Kleidung, Maschinenteile, Glasgefässe etc. wurden wiederverwendet und “recycelt”. Für die Lagerung von “Ausrangiertem” gab es rund um jedes Haus im genügend Platz.
Auf diesem “Glumphaufen” eines Hofs oder Betriebes landete dann nur noch wenig; vielleicht Reifen, verrostete Fahrradteile, Blechkanister oder Glas- und Geschirrbruch. Diese Reste wurden oftmals auf dem eigenen Grund vergraben, in ein Baumloch gefüllt, in einer Kiesgrube oder einem Steinbruch abgelagert, über eine Böschung gekippt oder auch in ein entlegenes Waldstück gebracht.
Auch wenn es immer wieder Klagen über die mangelnde Reinlichkeit des Ortsbildes gab, bezogen sich diese zumeist auf die Verunreinigung der Straßen und Abzugsgräben mit Tierkot, oder Mist, Waschwasser oder ähnlichem.
Vor allem der Zustand der gekiesten Straßen litt unter immer mehr Fuhrwerksverkehr und dem Durchtrieb von Vieh zu den Weiden. Bei Trockenheit war die Staubentwicklung gewaltig, bei Regen und Schnee verwandelten sich die Straßen in Matsch.
In den Abzugsgräben hingegen stand bei Trockenheit das Wasser und die dort oft verbotenerweise hineingeleiteten Abwasser aus Aborten, Waschküchen und Schlachträumen fingen an zu stinken.
Am Umgang mit dem Hausmüll änderte sich bis in die ersten Nachkriegsjahre wenig, es galt auch in Glonn die Devise, dass Unrat im Ortsbild nicht sichtbar sein sollte, man sollte ihn nicht riechen und seine Entsorgung durfte die Gesundheit und Sicherheit der Bürger nicht gefährden.
Ortspolizeiliche Vorschriften zur Reinhaltung und Vorbeugung von Seuchen und anderen Gefahren nach oben
1906 sah sich die Gemeinde zum ersten Mal gezwungen, eine Verordnung “Zur Reinhaltung der Straßen und des Ortsbildes” zu erlassen. Aus den Anordnungen lässt sich gut erkennen, wo die Probleme lagen und was die Gemeinde zu verhindern suchte.

Gemeinderatsprotokoll vom 2.9.1906: Erlass einer Satzung über die Reinhaltung der Strassen : Transkript
Schon seit Jahrhunderten gab es, vor allem in den Städten, Regeln für die “Entsorgung” von Fäkalien und Schlachtabfällen – aus hygienischen, aber auch olfaktorischen Gründen. Bis die Gemeinden mit dem Gemeindeedikt von 1869 weitergehende Selbstverwaltungsrechte erhielten, wurde solche Regeln vom Bezirksamt und der Staatsregierung aufggestellt und überwacht. Die erste ortspolizeiliche Vorschrift der Gemeinde Glonn zu diesem Thema ist uns von 1873 überliefert:
Um zu verhindern, dass der Inhalt aus Abtrittgruben oder Misthaufen in das Trinkwasser gelangte, regelte die Gemeinde 1873 die Anlage von Abtrittgruben und Dungstätten:
So durften sie z.B. nicht an einer öffentlichen Straße liegen und mussten von Brunnen und Wohngebäuden mit einer wasserfesten Wand abgetrennt sein. Geleert werden durften sie nur nachts bis 6 Uhr morgens. (Hier die “Übersetzung” des ganzen Dokuments)

0-28-11 Ortspolizeiliche Vorschrift Räumung der Abzugsgräben 1879
Auch die Räumung der Abzugsgräben, über die das Schmutz-, Regen und Dachwasser letztlich in die Glonn oder den Kupferbach geleitet wurde, war in ortspolizeilichen Vorschriften geregelt. Grund für die Räumung war vorrangig, zu verhindern, dass bei starken Regenfällen die Bäche übers Ufer treten; aber auch, einen ungehinderten Abfluss von Schmutzwasser und evtl. festen Anteilen darin zu garantieren.
Für die Verwertung und Entsorgung von toten Nutztieren, die nicht als Lebensmittel genutzt wurden schloss die Gemeinde Verträge mit Wasenmeistern (Abdecker) ab, wie zum Beispiel diesen hier im Jahr 1873. Die Wasenstätte war in Filzen, wo der Wasenmeister Ferdinand Hartl auch wohnte. Er musste die Tiere abholen, dem Tierarzt bei der Sekion zur Hand gehen, kranke Tiere töten und nach der Verwertung von Knochen, Fett und Sehnen den restlichen Kadaver auf der Wasenstätte vergraben. Die Haut des Tieres gab er den Eigentümern zurück, dafür erhielt er von der Gemeinde für seine Dienste 42 Mark und 86 Pfennig jährlich, einzelne Dienstleistungen wurden noch zusätzlich vergütet. (Hier gehts zum ganzen Vertrag in “Übersetzung” )
1945 – 1970 Wirtschaftwunder – mehr Einwohner, mehr Konsum, mehr Müll nach oben
In den ersten Jahren nach dem Krieg war das Thema der Müllentsorgung weiterhin nicht besonders wichtig – einfach weil bis zur Währungsreform 1948 absoluter Mangel an allem herrschte. Es fehlte ja nicht nur an Nahrung, sondern auch an Papier, Schuhen, Stoffen für Kleidung, Geschirr, Möbeln, Fahrrädern, Ersatzteilen, usw…
Niemand wäre auf die Idee gekommen, etwas wegzuwerfen, was man evtl. noch irgendwie verwerten könnte.
Auch die Ableitung der Abwässer war seit der Jahrhundertwende soweit vorangetrieben worden, dass Abwassergräben überwiegend verrohrt waren und bei den meisten Haushalten Versitzgruben existierten, die regelmäßig geleert und deren Inhalt auf Wiesen und Äckern verteilt wurde. Das Abwasserproblem schien also zunächst weitgehend gelöst, die “Aufnahmekapazität” der Bäche stand noch nicht zur Debatte.
Mit der Währungsreform und dem einsetzenden Wirtschaftsaufschwung änderte sich die Müll-Situation deutlich.
Mit dem zunehmenden Wohlstand konnten die Menschen auch in Glonn endlich wieder konsumieren; Kleidung, Alltagsgegenstände, Möbel, Haushaltswaren wurden angeschafft und in Folge auch immer mehr weggeworfen. Noch hatte fast jeder Haushalt einen Garten, oft auch Hühner und ein Schwein, alle heizten mit festen Brennstoffen, das heisst Abfall wurde nach wie vor kompostiert, verfüttert und verheizt.
Aber Geschirr und Flaschen gingen zu Bruch, Blechkaninster für Benzin und Öl waren leer und rostig, Kleidung wurde nicht mehr geflickt, und Lebensmittel wurden zunehmend verpackt verkauft. Zudem machte sich Plastik in allen Bereichen breit, vor allem als Verpackungsmaterial. All dieser Müll konnte nicht mehr auf dem eigenen Grund gesammelt oder vergraben werden, die Einwohnerdichte Glonns hatte sich durch Vertriebene und Evakuierte verdoppelt, der Wohnraum war mehr als knapp.
1946 war die Gemeinde bereits auf der Suche nach einer Unratablagestelle, konnte aber keine finden, wie im Gemeinderatsspürotokoll vom 22.6.1946 vermerkt ist.
Immer mehr Bürger lagerten ihren Müll an Waldrändern, Böschungen, oder stillgelegten Kiesgruben ab, nach dem Motto: “aus den Augen, aus dem Sinn”.
Für die Benutzung einer Abladestelle in einem aufgelassenen Tuffsteinbruch – der sogenannten “Wäslergrube” zwischen St.-Johannesstraße und Lena-Christ-Straße, zahlte die Gemeinde im Jahr 1949 an den Besitzer 50 DM:
In den 50er Jahren gab es dann immer mehr Beschwerden über die Verschmutzung der Landschaft und zunehmend auch der Gewässer – vor allem die Besitzer der Fischereirechte an der Glonn monierten die Einleitung von Abwassern aus Waschküchen, vom Autowaschen und aus Gewerbebetrieben.
1950 beschloss die Gemeinde, auch wenn die Müllentsorgung gesetzlich immer noch Privatsache war – eine offizielle Müllabladestelle einzurichten, für deren Benutzung sie bei der Bevölkerung warb. Auch wurde der Fuhrunternehmer Odzuck beauftragt, für Haushalte, die sich daran beteiligen wollen, eine Müllabfuhr einzurichten.
Auch gab es regelmäßig Aufrufe an die Bevölkerung, den Ort sauber zu halten, wie diesen von Bürgermeister Eichmeier, ungefähr 1950.
An dieser Müllabfuhr beteiligten sich im Jahr 1951 19 (nur oder immerhin) Haushalte und Betriebe; die Schulen, die Feuerwehr, das Rathaus und der Bahnhof gingen mit gutem Beispiel voran.
Bis Anfang der 60er Jahre fungierte die “Wäslergrube” als örtliche Müllgrube, aber die Beschwerden häuften sich.
Haushaltsabfälle und Sperrmüll wurden immer mehr und nicht verrottende Plastikprodukte und -verpackungen hatten einen immer größeren Antei daran. Es wurde auch immer wieder der Inhalt von Versitzgruben, die aufgrund der Witterung nicht auf die Felder ausgebracht werden konnten dort abgeladen oder auch kleinere Schlachtabfälle, die man etwas vergrub oder bedeckte, um zu verhindern, dass sie von Hunden und Katzen ausgegraben wurden.
Aus dieser 1959 erlassenen Verordnung zur Reinhaltung der Straßen lässt sich erkennen, was im Alltag durchaus Praxis war.
Die Gemeinde machte sich daher auf die Suche nach einer neuen, etwas ausserhalb gelegenen Müllablagestelle und wurde nach längerem Suchen fündig:
Innerhalb des nächsten Jahres wurden aber auch hier am Grottenweg/Hochfeld die Zustände immer unhaltbarer, und Anwohner beschwerten sich, denn nicht nur feste Abfälle wurden dort abgeladen, sondern immer wieder auch der Inhalt von Versitzgruben. Auch gerieten Abfälle immer wieder in Brand; Rauch und Gestank verbreiteten sich über den Grottenweg.
Schon 1961 stellte der Gemeinderat fest, dass die “Müllabfuhr” in der Gemeinde “im Argen” liege. Zur einheitlichen Regelung sollte nun alsbald eine Müllabfuhr mit Anschlußzwang eingeführt werden. Die Satzung dazu wurde am 9.5.1962 erlassen.
Auch wenn nun ein allgemeiner Anschlußzwang an die Müllabfuhr bestand, gab es doch großzügige Ausnahmen für Landwirte und Gewerbebetriebe, die weiterhin ihren Müll selbst – meist auf dem eigenen Grund – entsorgen durften.
Die meisten Glonner waren froh, um die geregelte Entsorgung, einige aber wollten doch gerne befreit werden, so wie dieser Wetterlinger, der versicherte, seinen wenigen Müll ganz unsichtbar in Baumgruben verschwinden zu lassen:
Mit der Einführung der Müllabfuhr verschwanden aber die Beschwerden über die Müllabladestelle am Grottenweg/Hochfeld nicht – im Gegenteil hier war man bald am Ende der Kapazitäten und am Rande des Erträglichen. Auch die Entsorgung von Schlachtabfällen und des Inhaltes von Versitzgruben entwickelte sich zunehmend zum Problem, sodass die Gemeinde nach einem neuen Abladeplatz suchen musste. Am 30.8.1962 wurde der Bürgermeister beauftragt, festzuzstellen, ob die gemeindliche Kiesgrube in Mattenhofen dafür geeignet wäre. Auch das Landratsamt drängte, als 1964 immer noch kein Platz gefunden worden war.

Aufforderung des Landratsamtes, für Metzgereiabfälle und Räumgut aus Versitzgruben einen geeigneten Ablageplatz zu schaffen, 1964
1966 wurde dann die ehemalige gemeindliche Kiesgrube in Mattenhofen als Glonner Müllkippe eingerichtet. Nicht nur die Müllabfuhr, sondern auch jeder Bürger konnte dort anfangs ohne zeitliche Einschränkiung allen festen Hausmüll und Sperrmüll abladen.
Durch den Bau der Kanalisation und der ersten Kläranlage Glonns, hatte sich das Problem mit dem Inhalt der Versitzgruben und verschmutzter Abwasser weitgehend gelöst, dafür nahmen die Probleme mit giftigen, chemischen, nicht verrottenden, explosiven oder in Boden und Grundwasser übergehende Stoffen zu.
Wie bei allen vorherigen Müllkippen nahmen auch hier die Beschwerden im Laufe der nächsten Jahre zu, parallel zur immens steigenden Müllmenge.
Viele Private liessen den Müll einfach vor oder neben der Kippe liegen, Autowracks oder Maschinenteile waren manchem Bürger zu sperrig, um sie in die Grube zu werfen, mancher Müll enthielt entzündliche oder explosive Stoffe, wie z.B. Kühlschränke, sodass in der Kippe oft stunden- oder tagelang Brände schwelten.
Kastenseeon, ein ausschließlich landwirtschaftlicher Ortsteil, wurde erst 1966 an die Müllabfuhr angeschlossen.
Bürgermeister Eichmeier begründete diesen offensichtlich unpopulären Schritt mit der zunehmenden Vermüllung des Landschaftsschutzgebietes.
Die Anwohner baten um Ausnahmen vom Zwangsanschluss – aus den Briefen erkennt man den damals üblichen, und ganz legalen, Umgang mit dem häuslichen Abfall.
Vom ersten Abfallgesetz 1972 bis zur Schließung aller kommunalen Müllkippen im Landkreis 1980 nach oben
In den 70er jahren etablierte sich das System der allgemeinen Müllabfuhr, allerdings war der Zugang zur Müllkippe nach wie vor ziemlich ungeregelt. Eigentlich durfte dort jeder ohne zeitliche oder Mengenbegrenzung gebührenfrei seinen Haus- und Sperrmüll ablagern, und anfangs auch Bauschutt und Baugrubenaushub. Auch Bürger aus anderen Gemeinden hatten jederzeit freien Zutritt.
“Diese wilden “Müllkippen” , von denen es bundesweit etwa 50000 gab, “wurden mehr und mehr zum Problem, da sich mit der aufstrebenden Wirtschaft auch die Zusammensetzung und Gefährlichkeit der Abfälle änderte.” (www.abfalllberatung-unterfranken.de) So auch in Glonn.
Auch in Glonn gab es zunehmend Schwelbrände, ein Unfall mit einem explodierenden Kühlschrank wurde verzeichnet und die Befürchtung, dass das Grundwasser durch Sickerstoffe verunreinigt werden könnte, blieb auch nicht aus. Inzwischen gab es zwei Müllgrubenwärter, die die Ablagerungen in Bahnen lenken sollten, die Öffnungszeiten wurden begrenzt und für private Entsorger wurde eine Gebühr eingeführt.
1970 beschwerte sich der Unternehmer Eberherr über die Zustände:
1973 beschrieb die Lehrerin Maria Gröbmayer die Vermüllung rund um die Müllkippe so:
Und 1974 zur 1200-Jahr Feier musste die Gemeinde eine wilde Ablagerung abdecken, wie Bürgermeister Singer aden Anliegern schrieb:
Das Abfallgesetz von 1972 regelte den Umgang mit dem Müll erstmalig bundesweit und verpflichtete die Länder zu einer Entsorgungsplanung. 1977 übernahm der Landkreis Ebersberg die Verantwortung für die Müllentsorgung. Die 18 Deponien im Landkreis wurden geprüft und in drei Gruppen kategorisiert. Gruppe 1 waren 13 Gruben, die aufgrund des Grundwasserschutzes sofort geschlossen werden mussten (Egmating, Forstinning, Grafing, Hohenlinden, Kirchseeon, Moosach, Oberpframmern, Parsdorf, Pliening, Pöring, Poing, Steinhörig, Zorneding) ; Gruppe 2 beinhaltete 4 Gruben, die vor allem aus Kapazitätsgründen nicht mehr lange genutzt werden konnten, neben Assling, Hohenlinden und Schalldorf auch Glonn. Als größte und weiterhin aufnahmefähige Kippe blieb nur Ebersberg in Gruppe 3.
Den ganzen Sanierungsbericht lesen Sie hier
1977 übertrug der Landkreis seinen Gemeinden (mit einigen Ausnahmen) in einer Rechtsverordung Teilaufgaben der Müllentsorgung: “Einsammeln und Befördern von Abfällen; Erledigung bürgernaher Verwaltungsaufgaben und “Beseitigung inerter Materialien”.
Bis 1980 wurde die Mattenhofener Kippe nun endgültig verfüllt und renaturiert, im selben Jahr noch errichtete die Gemeinde dort einen Standplatz für 2 Container, auf der die Glonner samstags zwischen 8-12 Uhr ihren Sperrmüll gegen eine Gebühr von sechs DM pro Kubikmeter abgeben konnten.
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