Archiv der Kategorie: Allgemein

Bier- und Malzaufschlag

Im Jahre 1892 wurden die Pläne zum Bau einer Lokalbahn Glonn-Grafing konkret und die Gemeinde musste sich Gedanken um die Finanzierung machen. Trotz Zuschüssen des Distriktes und großen privaten Spenden von Privaten, die den Bau der Linie für ihre Geschäftsentwicklung benötigten z.B. das Sägewerk  Sackmann in Moosach  oder Freiherr von Scanzoni in Zinneberg, waren die Kosten für die Gemeinde Glonn aus den regulären Einnahmen des Haushaltes nicht zu stemmen.

Die Gemeindeverwaltung beschloss daher, ein Darlehen über 20000 Mark aufzunehmen, von dem 12550 Mark zur Deckung der Grunderwerbskosten gedacht waren. Der Rest sollte zur Anschaffung einer Löschmaschine für die Feuerwehr in Glonn und Frauenreuth, für die Herstellung einer Wasserreserve, für den Bau einer Wasserleitung und für die Ausstattung des Krankenhauses dienen. (Original mit Transkript)

Der Kredit wurde am 1.7.1893 verbrieft und sah eine Tilgung in 28 Jahren bis 1921 vor.

Um die Kosten zu stemmen, wurde 1892 vom Gesamtgemeindeausschuß beschlossen, einen lokalen Bier- und Malzaufschlag einzuführen und ab 1893 wurde dieser von den Brauereien, Wirten und auch Privaten eingefordert.

 

Der Bieraufschlag betrug 3 Pfennig auf 5 Liter Bier, der Malzaufschlag, der die Brauereien betraf, 1 Mark pro hl Malz.

Die Einnahmen betrugen im ersten Jahr 400 Mark Malzaufschlag aus der Brauerei des Freiherrn von Scanzoni in Zinneberg und 942 Mark aus dem Bieraufschlag der Wirtschaften aber anfangs auch Privaten in Glonn. Die Erlaubnis diesen Bier-und Malzaufschlag zu erheben, wurde zunächst für 10 Jahre erteilt, und bis in die 1930er Jahre alle 10 Jahre erneuert.

 

 

 

 

 

Haushalt der Gemeinde

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Hier finden Sie statistische Übersichten übder die Entwicklung des Haushalts der Gemeinde ab den ersten Aufzeichnungen aus der Mitte des 19.Jahrhunderts

 

Kommunale Einnahmen

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“Zu den kommunalen Einnahmen gehören selbst erhobene Gemeindesteuern, Beiträge, Gebühren und Kommunalabgaben.” (Wikipedia)

Zu Beginn des 19.Jahrhunderts waren die Gebühren für Leistungen der Gemeinde,  wie z.B. die Verleihung des Bürgerrechts oder die Erlaubnis der Ansässigmachung eines Gewerbetreibenden eine wichtige und auch fast die einzige Einnahmequelle der Gemeinde.

Darüberhinaus hatte die Gemeinde die Möglichkeit, über Stiftungsvermögen oder Schenkungen ihr übertragene kommunale Aufgaben wie Schule und Armenversorgung zu leisten.

Mit zunehmender Selbstverwaltung der Gemeinden und gleichzeitiger Zentralisierung und Ausweitung des staatlichen  Steuerwesens hatten Gemeinden Einnahmen aus Umlagen, die auf die staatlichen Abgaben wie Haus- und Gewerbesteuer erhoben werden konnten.

Diese Umlagen waren bald ein stabiler Pfeiler der Gemeindefinanzierung und sind heute noch als Verbrauchs- und Aufwandssteuern vorhanden.

 

 

V

Gemeindefinanzen

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Ein wesentlicher Teil der Gemeindeverwaltung ist seit der Entstehung von Gemeinden als Verwaltungseinheit zum Beginn des 19.Jahrhunderts die Führung der Gemeindekassen, zu denen auch die Schulkasse, die Armenkasse, die Friedhofskasse und später auch die Versicherungs- und Krankenkassen gehörten. Bis zum Beginn des 19.Jahrhunderts waren die Gemeinden – anders als Städte und Märkte –  eher bäuerlich-gewerbliche Zusammenschlüsse der Selbstverwaltung mit eigenem Vermögen (zumeist Gemeindegrund) und Stiftungsvermögen, deren Entscheidungsspielraum aber durch die Kuratel von Landgerichten und kirchlichen oder adeligen Grundherren stark eingeschränkt war.

Bavarikon: “Die Gemeindeedikte von 1808 beseitigten die kommunale Selbstverwaltung, schufen aber zugleich den rechtlichen Rahmen für die Schaffung und Organisation der künftigen Gemeinden und bestimmten deren Verwaltungsaufbau, Organe und rechtliche Stellung. Da sich die staatlichen Behörden mit den übernommenen Aufgaben jedoch vielfach überfordert zeigten, wurde eine Revision des Gemeindewesens zum vordringlichen Ziel erklärt. Tatsächlich war der Leidensdruck so hoch geworden, dass die „Verordnung über die künftige Verfassung und Verwaltung der Gemeinden im Königreich“ vom 17. Mai 1818 (GBl S. 49) noch vor dem Erlass der bayerischen Verfassung publiziert wurde.

Sie regelte die Stellung der Gemeinden neu und übertrug ihnen die örtlichen Verwaltungsangelegenheiten, insbesondere die Verwaltung des Gemeinde- und Stiftungsvermögens, die Erhebung und Verwendung der Gemeindeumlagen, die Entscheidung über Bürgeraufnahmen und die Erteilung von Gewerbebewilligungen. In der Vorrede der Verfassung von 1818 erhielt das Gemeindewesen mit dem programmatischen Satz von der „Wiederbelebung der Gemeinde-Körper durch die Wiedergabe der Verwaltung der ihr Wohl zunächst berührenden Angelegenheiten“ die verfassungsmäßige Absicherung.

Trotz aller vor allem in der Rückschau sichtbarer Mängel und Schwächen stellte das neue Gemeindeedikt doch einen erheblichen Fortschritt dar. Letztlich war es ein notwendiger Zwischenschritt hin zur Etablierung einer starken gemeindlichen Selbstverwaltung ohne staatliche Genehmigungsvorbehalte und mit klar geregelten Aufgaben.”

Hier finden Sie Statistiken der Gemeinde Glonn zum Haushalt seit 1847; Auszüge aus Ortskassen und Gemeindekasse; Wissenswertes zu einzelnen kommunalen Steuern und Umlagen und Darlehen für größere Projekte der Gemeinde, wie zum Beispiel der Bau der Lokalbahn, Wasserversorgungsprojekte, Schulhausbauten u.ä.

Bürgermeister und Gemeindebevollmächtigte 1888-1893

 

 

 

Verwaltung&Politik

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Gemeinderat&Wahlen vor 1918

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Bürgermeister und Gemeindebevollmächtigte 1878

Protocoll:
aufgenommen am 17.Februar 1878 im Schulhaus zu Glonn
Verpflichtung der Gemeindebevollmächtigten betr.