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Währungen&Währungsreformen&Inflation

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4 Währungen, (Gulden und Kreuzer, Reichsmark, Renten-und Goldmark, Deutsche Mark, Euro) 3 Währungsreformen (1923, 1948 und 2002), 1 Hyperinflation (1923)

1923 Hyperinflation

Vor 100 Jahren, zu Beginn des Jahres 1923 nahm die seit Kriegsende stetig zunehmende Inflation an Fahrt auf. Anfang 1923 wurde aus der Inflation die Hyperinflation, mit der niemand mehr Schritt halten konnte. Täglich  vervielfachten sich die Preise;  so kostete ein simpler Putzlumpen im Juli 1923 bereits 7000 Mark und für ein Ster Brennholz musste der Lieferant 16 Milliarden Mark verlangen. Menschen, deren Einkommen aus Löhnen oder Gehältern bestand, die ihr Erspartes in Geld angelegt hatten oder die vielen Kriegsinvaliden, die eine Rente bezogen und nicht arbeiten konnten, verloren über Nacht alles. In den Städten, in denen Arbeiter und Taglöhner, Angestellte, Kriegsversehrte und kleine Selbständige ohne eigenen Grund und Boden zur Miete lebten, waren die Auswirkungen auf das tägliche Leben und die zunehmende existenzielle Not der Menschen viel dramatischer und augenfälliger als im ländlichen Raum.  Die ländliche Bevölkerung, zumindest die, die Grund und Boden besaß, oder ein Stück Land bewirtschaften konnte, kam mit den Auswirkungen der Inflation besser zurecht. Manch ein Kredit konnte sogar mit wertlosem Geld getilgt werden, und Nahrungsmittel, Holz und Wohnraum waren plötzlich ein beliebtes Tauschobjekt.  So bot z.B. Kaminkehrermeister Staimer der Gemeinde an, gegen mietfreies Wohnen alle gemeindlichen Kamine zu kehren, was die Gemeinde, allerdings widerruflich, gerne annahm. Das Reinigen des Schulhauses besorgte Frau Wiedemann, die  Ende November 1923 als  Stundenlohn 200 Milliarden Mark verlangte oder aber 1 Liter Milch. Leider ist nicht bekannt, wie die Gemeinde bezahlte, wahrscheinlich aber in wertlosem Bargeld, da auch die Gemeinde die Milch hätte kaufen müssen. Und so kämpfte die Gemeinde mit den täglich steigenden Ausgaben und den Einnahmen, die die Kosten des nächsten Tages nicht decken konnten. Auf dem Höhepunkt der Hyperinflation beschloss die Gemeinde ihre Gemeindebeamten, also den Bürgermeister, den Sekretär und den Gemeindediener in Naturalien zu bezahlen. Im Gemeinderat wurden keine anderen Themen mehr verhandelt als die Erhöhung der Umlagen, die Anpassung der erlaubten Zuschläge auf die sogenannte Friedensmiete und Kreditaufnahmen. Der Ausgaben in der Jahresrechung 1923 beliefen sich auf 380 Billionen 308 Milliarden und ein paar „zerquetschte“ Millionen.
Als im November 1923 die Rentenmark eingeführt wurde, gab es keinen Vermerk dazu im Gemeinderat, ohne Übergangsfrist wurde die neue Währung angenommen, die Ein- und Ausgaben normalisierten sich über Nacht. Bereits am 28.11. verlangte August Faßrainer, offensichtlich gut informiert, für einen Putzlumpen schon wieder angemessene 80 Pfennig, allerdings mit dem Vermerk „in Goldmark“.

 

 

 

 

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Ortschronisten

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Der Aufbau der Internetseite des Archivs der Gemeinde Glonn ist ein großes Projekt, dass viel Arbeitszeit beansprucht. Daher finden Sie immer noch leere Seiten ohne Inhalt.  Jede Woche sind ca. 5- 10 neue Inhalte unterschiedlicher Art geplant, mal umfangreiche Scans von Dokumenten, mal eine weitere Bildergalerie oder redaktionelle Texte. Auf Instagram werden die jeweiligen neuen Inhalte wöchentlich angekündigt.

Das Archiv freut sich sehr über Ihr Interesse und hofft, Sie haben die Geduld, den Aufbau der Seite weiter zu begleiten und finden beim Stöbern trotzdem schon jetzt ein paar Highlights!

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Bier- und Malzaufschlag

Im Jahre 1892 wurden die Pläne zum Bau einer Lokalbahn Glonn-Grafing konkret und die Gemeinde musste sich Gedanken um die Finanzierung machen. Trotz Zuschüssen des Distriktes und großen privaten Spenden von Privaten, die den Bau der Linie für ihre Geschäftsentwicklung benötigten z.B. das Sägewerk  Sackmann in Moosach  oder Freiherr von Scanzoni in Zinneberg, waren die Kosten für die Gemeinde Glonn aus den regulären Einnahmen des Haushaltes nicht zu stemmen.

Die Gemeindeverwaltung beschloss daher, ein Darlehen über 20000 Mark aufzunehmen, von dem 12550 Mark zur Deckung der Grunderwerbskosten gedacht waren. Der Rest sollte zur Anschaffung einer Löschmaschine für die Feuerwehr in Glonn und Frauenreuth, für die Herstellung einer Wasserreserve, für den Bau einer Wasserleitung und für die Ausstattung des Krankenhauses dienen. (Original mit Transkript)

Der Kredit wurde am 1.7.1893 verbrieft und sah eine Tilgung in 28 Jahren bis 1921 vor.

Um die Kosten zu stemmen, wurde 1892 vom Gesamtgemeindeausschuß beschlossen, einen lokalen Bier- und Malzaufschlag einzuführen und ab 1893 wurde dieser von den Brauereien, Wirten und auch Privaten eingefordert.

 

Der Bieraufschlag betrug 3 Pfennig auf 5 Liter Bier, der Malzaufschlag, der die Brauereien betraf, 1 Mark pro hl Malz.

Die Einnahmen betrugen im ersten Jahr 400 Mark Malzaufschlag aus der Brauerei des Freiherrn von Scanzoni in Zinneberg und 942 Mark aus dem Bieraufschlag der Wirtschaften aber anfangs auch Privaten in Glonn. Die Erlaubnis diesen Bier-und Malzaufschlag zu erheben, wurde zunächst für 10 Jahre erteilt, und bis in die 1930er Jahre alle 10 Jahre erneuert.

 

 

 

 

 

Haushalt der Gemeinde

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Hier finden Sie statistische Übersichten übder die Entwicklung des Haushalts der Gemeinde ab den ersten Aufzeichnungen aus der Mitte des 19.Jahrhunderts

 

Kommunale Einnahmen

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“Zu den kommunalen Einnahmen gehören selbst erhobene Gemeindesteuern, Beiträge, Gebühren und Kommunalabgaben.” (Wikipedia)

Zu Beginn des 19.Jahrhunderts waren die Gebühren für Leistungen der Gemeinde,  wie z.B. die Verleihung des Bürgerrechts oder die Erlaubnis der Ansässigmachung eines Gewerbetreibenden eine wichtige und auch fast die einzige Einnahmequelle der Gemeinde.

Darüberhinaus hatte die Gemeinde die Möglichkeit, über Stiftungsvermögen oder Schenkungen ihr übertragene kommunale Aufgaben wie Schule und Armenversorgung zu leisten.

Mit zunehmender Selbstverwaltung der Gemeinden und gleichzeitiger Zentralisierung und Ausweitung des staatlichen  Steuerwesens hatten Gemeinden Einnahmen aus Umlagen, die auf die staatlichen Abgaben wie Haus- und Gewerbesteuer erhoben werden konnten.

Diese Umlagen waren bald ein stabiler Pfeiler der Gemeindefinanzierung und sind heute noch als Verbrauchs- und Aufwandssteuern vorhanden.

 

 

V

Gemeindefinanzen

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Ein wesentlicher Teil der Gemeindeverwaltung ist seit der Entstehung von Gemeinden als Verwaltungseinheit zum Beginn des 19.Jahrhunderts die Führung der Gemeindekassen, zu denen auch die Schulkasse, die Armenkasse, die Friedhofskasse und später auch die Versicherungs- und Krankenkassen gehörten. Bis zum Beginn des 19.Jahrhunderts waren die Gemeinden – anders als Städte und Märkte –  eher bäuerlich-gewerbliche Zusammenschlüsse der Selbstverwaltung mit eigenem Vermögen (zumeist Gemeindegrund) und Stiftungsvermögen, deren Entscheidungsspielraum aber durch die Kuratel von Landgerichten und kirchlichen oder adeligen Grundherren stark eingeschränkt war.

Bavarikon: “Die Gemeindeedikte von 1808 beseitigten die kommunale Selbstverwaltung, schufen aber zugleich den rechtlichen Rahmen für die Schaffung und Organisation der künftigen Gemeinden und bestimmten deren Verwaltungsaufbau, Organe und rechtliche Stellung. Da sich die staatlichen Behörden mit den übernommenen Aufgaben jedoch vielfach überfordert zeigten, wurde eine Revision des Gemeindewesens zum vordringlichen Ziel erklärt. Tatsächlich war der Leidensdruck so hoch geworden, dass die „Verordnung über die künftige Verfassung und Verwaltung der Gemeinden im Königreich“ vom 17. Mai 1818 (GBl S. 49) noch vor dem Erlass der bayerischen Verfassung publiziert wurde.

Sie regelte die Stellung der Gemeinden neu und übertrug ihnen die örtlichen Verwaltungsangelegenheiten, insbesondere die Verwaltung des Gemeinde- und Stiftungsvermögens, die Erhebung und Verwendung der Gemeindeumlagen, die Entscheidung über Bürgeraufnahmen und die Erteilung von Gewerbebewilligungen. In der Vorrede der Verfassung von 1818 erhielt das Gemeindewesen mit dem programmatischen Satz von der „Wiederbelebung der Gemeinde-Körper durch die Wiedergabe der Verwaltung der ihr Wohl zunächst berührenden Angelegenheiten“ die verfassungsmäßige Absicherung.

Trotz aller vor allem in der Rückschau sichtbarer Mängel und Schwächen stellte das neue Gemeindeedikt doch einen erheblichen Fortschritt dar. Letztlich war es ein notwendiger Zwischenschritt hin zur Etablierung einer starken gemeindlichen Selbstverwaltung ohne staatliche Genehmigungsvorbehalte und mit klar geregelten Aufgaben.”

Hier finden Sie Statistiken der Gemeinde Glonn zum Haushalt seit 1847; Auszüge aus Ortskassen und Gemeindekasse; Wissenswertes zu einzelnen kommunalen Steuern und Umlagen und Darlehen für größere Projekte der Gemeinde, wie zum Beispiel der Bau der Lokalbahn, Wasserversorgungsprojekte, Schulhausbauten u.ä.