Gesamtgemeindebeschlüsse 1878-1914

In diesem Band befinden sich die von der Gesamtgemeinde gefassten Beschlüsse. Die „Gesamtgemeinde“  umfasste alle stimmberechtigten Bürger einer Gemeinde und konnte Beschlüsse fassen, die für den gewählten Gemeindeausschuss, bestehend aus Gemeindebevollmächtigten und Bürgermeister (Ortsvorsteher) bindend waren.

Stimmberechtigte Bürger waren volljährige, grundbesitzende Männer, mit Heimat- und Bürgerrecht in der Gemeinde. Im Jahr 1878 gab es 184 stimmberechtigte Bürger.
Die Gewichtung der Stimmen war abhängig von der Höhe des Einkommens, und bemaß sich an der Steuerschuld. Im Jahr 1892 zum Beispiel hatten 174 stimmberechtigte Bürger insgesamt 426 Stimmen, davon entfielen allein 74 auf Albert von Scanzoni von Zinneberg, während selbst die wohlhabendsten Landwirte nur auf 6 bis 8 Stimmen kamen.

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