Gemeindewahlen nach 1918

Freie, geheime, allgemeine und gleiche Wahlen
Mit dem Ende des ersten Weltkriegs und in den darauf folgenden revolutionären Umbrüchen endete die Monarchie in Bayern und der demokratisch verfasste Freistaat Bayern entstand.
Alle volljährigen Gemeindebürger, unabhängig von Besitz, Beruf und Geschlecht hatten nun Zugang zu freien, geheimen, allgemeinen und unmittelbaren Wahlen.
Die Selbstverwaltung der Gemeinden wurde gestärkt und das alleiniges Vertretungs- und Verwaltungsorgan wurde der gewählte Gemeinderat, dessen Vorsitz der Bürgermeister führte. Die Aufsicht des Staates wurde stark eingeschränkt um die Selbstverwaltung der Gemeinde zu stärken und Strukturen zu vereinfachen.
Für Glonn bedeutete dies, dass 1919 bei etwa 1700 Einwohnern (Stand 1911) nun 944 Bürger wahlberechtigt waren, je etwa zur Hälfte Männer und Frauen, und nicht nur 157 Männer, wie noch im Jahr 1906.
Auch das passive Wahlrecht stand nun allen Bürgern gleichermaßen zu, und so fand sich 1919  in Glonn auch eine Frau als Bürgermeisterkandidatin auf dem Abstimmungszettel.